Vor dem Umzug: die Wohnungsübergabe

Ein wichtiger Termin bei Ein- und Auszug ist die Wohnungsübergabe: Hier wird der aktuelle Zustand der Wohnung festgestellt, der in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden sollte, das dann Bestandteil des Mietvertrages wird.

Wichtiges Thema bei der Wohnungsübergabe: die Mietkaution - informieren Sie sich, wie Sie die Mietkaution sparen können.

Was viele nicht wissen: Eine Mietwohnung muss bei Auszug lediglich im ursprünglichen Zustand übergeben werden – wenn also bereits bei Einzug Schäden vorhanden oder die Wände nicht gestrichen waren, müssen Sie als Mieter sich darum nicht kümmern. Mündliche Nebenabreden haben hier keine Gültigkeit. Auch für gängige Abnutzungserscheinungen, wie zum Beispiel einen durch normalen Gebrauch verschlissenen Teppich, müssen Sie am Ende der Mietzeit nicht aufkommen.

 

Das Übergabeprotokoll

Bei der Wohnungsübergabe beim Einzug sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Wenn Sie können, nehmen sie einen Freund zur Übergabe mit – so haben Sie im Zweifelsfall einen Zeugen, falls es beim Auszug zu Streitigkeiten kommen sollte. Im Übergabeprotokoll sollte dann der aktuelle Zustand der Wohnung genau beschrieben werden, d.h.:


Außerdem sollte im Übergabeprotokoll vermerkt werden, wie viele Schlüssel zur Wohnung und zum Haus Sie ausgehändigt bekommen - ist das im Übergabeprotokoll nicht vorgesehen, können Sie auch extra ein Schlüsselübergabe-Protokoll anfertigen. Sinnvoll ist auch ein Vermerken der Zählerstände von Strom, Gas und Wasser – so laufen Sie nicht Gefahr, eventuelle Kosten von Ihrem Vormieter übernehmen zu müssen. Wenn Sie aus Ihrer Mietwohnung wieder ausziehen, sollten Sie ein zweites Übergabeprotokoll, im Idealfall unter der Anwesenheit eines Zeugen, erstellen.

 

Renovierung und Übergabe der Wohnung

Vor dem Wohnungsübergabetermin bei Ihrem Auszug sollten Sie mit Ihrem Vermieter klären, wie mit durch Sie vorgenommenen Ein- und Umbaumaßnahmen umgegangen werden soll. Denn auch wenn der Vermieter dem Einbau einer Küche oder einem Wanddurchbruch zugestimmt hat, kann er jetzt verlangen, dass diese Maßnahmen rückgängig gemacht werden. Sollte dies so sein, können Sie aber auch mit Ihrem Nachmieter in Kontakt treten – wenn dieser die Ein- und Umbauten gerne übernehmen möchte, teilen Sie dies dem Vermieter mit. Und vielleicht können Sie sich mit Ihrem Nachmieter ja für bestimmte Dinge sogar auf eine Abstandszahlung einigen.

In jedem Fall gilt: Übergeben Sie die Wohnung ausgeräumt und sauber – in den meisten Mietverträgen findet sich die Formulierung „besenrein“. Das bedeutet nicht, dass Sie einen Großputz veranstalten müssen, die Wohnung sollte lediglich leer und frei von Müll und groben Schmutz sein. Eventuell fällige Renovierungen sollten Sie erledigt haben – Ratgeber im Internet informieren zum Einen, wie Sie bei der Renovierung Geld sparen können, zum Anderen, ob und wann Sie zu sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.

Wenn Sie all dies beachten, dürfte einer pünktlichen Rückzahlung Ihrer Mietkaution durch den Vermieter nichts im Wege stehen.