Umzugsunternehmen: Haftung bei Schäden
Sie beauftragen ein Umzugsunternehmen mit dem kompletten Umzug, inklusive Ein- und Auspacken der Umzugskartons, und fühlen sich damit auf der sicheren Seite: ein Umzug, der schnell und unkompliziert ist. Doch auch den Profis der Umzugsunternehmen kann mal etwas kaputt gehen. Informieren Sie sich im Vorwege genau über die Haftung der Umzugsunternehmen, wie Sie Schäden ordnungsgemäß melden und wann Firmen nicht zur Haftung verpflichtet sind.
Angebote vergleichen: mehrere Umzugsunternehmen unverbindlich und kostenlos kontaktieren
Wann haftet das Umzugsunternehmen?
Entsteht beim Auf- und Abbau oder beim Transport von Möbeln und Kisten ein Schaden, so ist das Umzugsunternehmen dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben.
Dies kann entweder durch einen Ersatz, eine fachkundige Reparatur oder eine Ersatzleistung in Form von Geld geschehen. Dabei ist es egal, ob der Schaden durch falsche Ladungssicherung oder durch unaufmerksame Mitarbeiter entstanden ist – es muss nur eindeutig sein, dass die Firma für den Schaden verantwortlich und nicht etwa auf Grund Ihrer Mithilfe entstanden oder beeinflusst worden ist.
Die Grundhaftung von Umzugsunternehmen beträgt max. 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut – sollten Sie deutlich wertvollere Stücke transportieren lassen wollen, sollten Sie über eine Zusatzversicherung nachdenken.
Vor dem Umzug: Bestandsaufnahme mit dem Umzugsunternehmen
Da es im Zweifelsfall immer besser ist, beweisen zu können, dass ein etwaiger Schaden durch das beauftragte Umzugsunternehmen verursacht wurde, gibt es zwei einfache Möglichkeiten, sich abzusichern.
Zum Einen können die Möbel und Einrichtungsgegenstände vor dem eigentlichen Umzug fotografiert werden, sodass man im Ernstfall entsprechendes Bildmaterial über den Urzustand der Möbel vorweisen kann.
Zum Anderen empfiehlt es sich, mit einem der anwesenden Umzugshelfer eine Wohnungsbegehung durchzuführen, bei der alle Möbel und Einrichtungsgegenstände überprüft und etwaige Mängel empirisch dokumentiert werden. Die dabei erstellten Schriftstücke sollten nach Möglichkeit von beiden Parteien unterschrieben werden, sodass eine rechtliche Absicherung besteht.
Bei seriösen Umzugsunternehmen kann man aber damit rechnen, dass eine solche Besichtigung des Umzugsguts zum Standard gehört, oder auf auffallende Mängel hingewiesen wird.
Wie sollte man bei einem Schaden vorgehen?
Sollte nun ein Schaden während des Umzugs auftreten, so sollte das Umzugsunternehmen schnellstmöglich darüber informiert werden. Im weiteren Verlauf wird dann überprüft, ob eine Reparatur möglich ist oder ob das betreffende Möbelstück ersetzt werden muss. Wird der Schaden anerkannt, wird dieser der Haftpflichtversicherung gemeldet und innerhalb weniger Tage ersetzt. Verdeckte Schäden, die nicht sofort auffallen, können Sie bis zu zwei Wochen nach dem Umzug bei der Firma melden.
Nicht immer sind Umzugsunternehmen zur Haftung verpflichtet
Wie oben schon erwähnt, haften Umzugsunternehmen nicht, wenn Sie beim Umzug mithelfen und dadurch etwas kaputt geht. Des Weiteren sollten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Umzugsunternehmen auf eventuelle Haftungsausschlüsse achten – in der Regel gelten diese vor allem für unabwendbare Ereignisse: also Schäden durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können, und durch Naturereignisse (Sturm, Unwetter, Schnee), die Schäden verursachen.
