Umzugskosten von der Steuer absetzen
Ein Umzug ist nicht nur eine anstrengende und nervenraubende Angelegenheit, sondern auch eine sehr kostenintensive. Ihre Nerven können Sie schonen, indem Sie eine Umzugsfirma mit dem Umzug beauftragen, aber wie sieht es mit den Umzugskosten aus? Es gibt Möglichkeiten, verschiedene Posten von der Steuer abzusetzen und so einen Teil der Umzugskosten im Nachhinein zurück zu erhalten - ganz gleich ob Sie des Berufes wegen umziehen müssen oder sich aus privaten Gründen verändern möchten.
Umzug aus beruflichen Gründen
Ein Umzug aus beruflichen Gründen ist unter folgenden Bedingungen gegeben:
- Ihr Fahrtweg verringert sich um mehr als eine Stunde.
- Sie werden vom Arbeitgeber versetzt.
- Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Dienstwohnung zur Verfügung oder es erfolgt ein Auszug aus Selbiger.
- Es werden zwei Haushalte zusammengeführt, wo vorher getrennte Haushaltsführung herrschte.
Ziehen Sie zwar aus beruflichen Gründen um, erzielen jedoch einen hohen privaten Nutzen aus diesem Umzug, verfällt die Möglichkeit, ihn als beruflichen Umzug anzumelden. Ein privater Vorteil könnte beispielsweise in einer verbesserten örtlichen Lage oder einer hochwertigen Wohnungseinrichtung liegen, welcher die vom Arbeitgeber angebotene Dienstwohnung nicht gleich kommt.
Absetzbare Umzugskosten bei einem beruflichen Umzug
- Die Kosten für den Transport Ihrer Güter in die neue Wohnung,
- Kosten für doppelte Miete, falls Ihre alte Wohnung noch nicht sofort weiter vermietet werden kann,
- eventuell entstandene Gebühren für einen Immobilienmakler,
- all jene Ausgaben, die Sie für Reisen verwendet haben, um die Wohnung zu finden. Dazu gehören die Fahrten um Besichtigungstermine wahr zu nehmen und Reisen, welche der Vorbereitung des Umzugs zugute kommen.
- Falls Sie einen neuen Herd und / oder Ofen benötigen, können Sie die Rechnung beim Finanzamt einreichen: Die Kosten sind zu 75 Prozent erstattungsfähig.
Für alle weiteren Umzugskosten gelten folgende absetzbare Pauschalen:
Singles können 585 Euro der Umzugskosten absetzen, während für Verheiratete ein Höchstbetrag von 1.171 Euro gilt. Allen weiteren ständig im Haushalt lebenden Personen, seien es Kinder, Eltern, Schwiegereltern oder Enkel kommt ein Betrag in Höhe von 247 Euro zugute.
Absetzbare Umzugskosten bei einem privaten Umzug
Die Umzugskosten bei einem Umzug aus privaten Gründen sind nur dann absetzbar, wenn der Umzug wegen einer Erkrankung oder Behinderung notwendig wird - sei es beispielsweise, weil die alte Wohnung nicht barrierefrei gestaltet ist oder ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht. Diese Umzugskosten lassen sich unter "außergewöhnlicher Belastung" zusammenfassen und absetzen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, welche im direkten Zusammenhang mit dem Umzug stehen, können ebenfalls bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn Sie einen Maler beauftragen, der die Schönheitsreparaturen für Sie durchführt, können Sie dessen Rechnung beim Finanzamt einreichen.
Außerdem kann man die Umzugskosten bei der Steuer geltend machen, die durch einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen entstehen. 20 Prozent der Gesamtkosten werden erstattet, allerdings liegt die Höchstgrenze bei 600 Euro. Durch die richtige Wahl der Umzugsfirma kann man jedoch auch noch einiges einsparen. Am besten Sie holen mehrere Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region ein und suchen sich dann das günstigste heraus.
Ein weiterer Tipp, um die Umzugskosten von vornherein gering zu halten: gute Planung! Eine garantiert Umzugskosten sparende Planungshilfe ist der kostenlose Online-Umzugskalender, der Ihnen mit Checklisten und Erinnerungsfunktion hilft, den Überblick in der Umzugszeit zu behalten.
