Mietkaution: wichtige Fragen
Die Mietkaution beträgt meist drei Monatskaltmieten und ist somit ein erheblicher Kostenfaktor im Rahmen eines Umzugs. Zudem ist sie einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Die wichtigsten Punkte zum Thema Mietkaution finden Sie hier zusammengefasst.
Wozu dient die Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Er kann sie nutzen, um im Fall einer Sachbeschädigung oder eines Zahlungsrückstandes des Mieters finanzielle Einbußen auszugleichen.
Muss die Mietkaution auf einmal gezahlt werden?
Auf Wunsch des Mieters lässt sich die Mietkaution auch in drei gleichen Monatsraten bezahlen, selbst wenn im Mietvertrag eine einmalige Zahlung vereinbart worden ist.
Wo wird die Mietkaution deponiert?
Das Geld wird auf einem vom Vermieter angelegten Konto, Sparbuch oder auch als Bankbürgschaft angelegt. Im Zweifelsfall darf der Vermieter einen Nachweis vom Vermieter über die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution verlangen.
Der Mieter hat aber auch die Möglichkeit, die Mietkaution zu sparen und einen Kautionsschutzbrief als Sicherheit zu nutzen. Vorteile dieser Methode: Bargeldeinsparung für den Mieter einerseits, Sicherheitsgewinn und weniger Verwaltungsaufwand für den Vermieter andererseits. Stellen Sie direkt online einen Antrag für den Kautionsschutzbrief.
Wie verläuft die Rückzahlung der Mietkaution?
Die Mietkaution wird inklusive der angefallenen Zinsen zurückgezahlt. Der Vermieter kann sich bis zur Rückzahlung drei bis sechs Monate Zeit lassen, um z.B. eventuelle Nachzahlungen bei der Abrechnung der Nebenkosten abzuwarten.
Wann darf der Vermieter Teile der Mietkaution einbehalten?
Bei Schäden oder Mängeln darf der Vermieter Teile oder in - sehr seltenen - Einzelfällen die ganze Mietkaution einbehalten. Die einbehaltene Höhe richtet sich nach den realistisch zu erwartenden Reparaturkosten. Andererseits muss der Mieter das Mietkonto aufstocken, wenn der Vermieter im Verlauf des Mietverhältnisses einen Teil der Mietkaution dafür nutzen muss, Schäden zu begleichen, die nachweislich vom Mieter verursacht worden sind.
Ein Einbehalt der Mietkaution ist ebenfalls rechtens, wenn ein Zahlungsrückstand der Miete oder der Nebenkosten vorliegt. Allerdings muss in diesem Fall ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen.
Was kann der Mieter bei einem unberechtigten Einbehalt der Mietkaution tun?
Der unberechtigte Einbehalt der Mietkaution ist zum Beispiel gegeben, wenn der Mieter eine berechtigte Mietminderung vornimmt. In diesem und ähnlichen Fällen ist es ratsam, sich Hilfe zu holen. Wir empfehlen: Wenn Sie Probleme mit dem Vermieter bezüglich der Mietkaution haben, lassen Sie sich am besten in einer der vielen Filialen des Deutschen Mieterbundes beraten.
Zum Weiterlesen: Auch wenn die Mietkaution als Kostenfaktor beim Umzug unvermeidbar ist, gibt es dennoch einige Möglichkeiten, den Umzug günstig zu halten.
